Wählen sollte als Bürgerpflicht angesehen werden. Eine Demokratie kann nur dauerhaft bestehen, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger an ihr beteiligen.
Am, 22.03.2026 wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt. Darüber hinaus steht am gleichen Tag die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Vordereifel an.
Jeder Wählberechtigte hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme wählt man einen Wahlkreiskandidaten, mit der Landesstimme eine Partei.
Die Wahldauer für das Landesparlament beträgt 5 Jahre, während der Bürgermeister der Verbandsgemeinde für die Dauer von 8 Jahre gewählt wird.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Wähler den Ministerpräsidenten nicht direkt wählen. Das ist das Recht des gewählten Landtages.
Bei der Bürgermeisterwahl hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme, die er seinem Favoriten geben kann. Das hat damit direkten Einfluss auf das Wahlergebnis.
Bei der Bürgermeisterwahl stehen 3 Bewerber zur Wahl. Gewählt ist im ersten Wahlgang der Kandidat, der mehr als 50% der Stimmen erhalten hat. Erzielt keiner diese Mehrheit wird am 12.04.2026 eine Stichwahl durchgeführt. Hier ist dann derjenige Kandidat zum Bürgermeister gewählt, der die Mehrheit der Stimmen erhalten hat.
In Deutschland kann jede und jeder Wahlberechtigte durch die Ausübung seines Wahlrechtes aktiv an der Demokratie mitwirken, was in vielen Ländern nicht selbstverständlich ist. Deshalb sollte das Wahlrecht als ein Privileg angesehen werden.
Werden Stimmen nicht abgegeben, gehen sie verloren. Wer nicht wählt, für den werden andere entscheiden, was man selbst am wenigsten will. Wer selbst mitentscheiden will, muss wählen.
Die Stimme kann am Wahltag, also 22.03.2026, im zuständigen Wahllokal abgegeben werden oder aber per Briefwahl für beide Wahlen.
Die Wählenden müssen für die Briefwahl den sogenannten Wahlschein beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antrag auf Briefwahl aufgedruckt, der frühzeitig an das Wahlbüro der Verbandsgemeinde Vordereifel verschickt werden muss.
Möglich ist auch, beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Vordereifel die Wahlunterlagen zu beantragen und dann dort vor Ort zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Ortsgemeinde Reudelsterz
Ortsbürgermeister
Thomas Stolz