Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für das Jahr 2024 in der Ortsgemeinde Reudelsterz
Der Ortsgemeinderat Reudelsterz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.11.2025 beschlossen, für die vom 01.01.2024 bis 01.12.2024 entstandenen beitragsfähigen Kosten für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Reudelsterz entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. 1995, S. 175) in der jetzt gültigen Fassung und der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Reudelsterz vom 19.11.2020 (kurz: ABS wkB) zu erheben.
Gemäß § 4 ABS wkB unterliegen der Beitragspflicht alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit der Ortsgemeinde Reudelsterz gelegenen Verkehrsanlage haben.
Verschonungen werden entsprechend den Vorschriften der §§ 13 i.V.m. § 7 ABS wkB nicht gewährt.
Der Gemeindeanteil für die beitragspflichtigen Aufwendungen beträgt für das Jahr 2024 entsprechend § 10a Abs. 3 KAG i.V.m. § 5 der ABS wkB 33 %, demnach sind 67 % auf die Beitragspflichtigen umzulegen.
Beitragsfähige Kosten 2024, Beitragssatz
Die beitragsfähigen Kosten für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 werden auf 36.895,77 € festgesetzt. Nach Abzug des 33 %-igen Gemeindeanteils (= 12.175,60 €) sind 24.720,17 € auf die Beitragspflichtigen umzulegen.
Der Ausbaubeitrag je m² gewichteter Grundstücksfläche für die Beitragserhebung wird auf 0,147343 € / m² beitragspflichtiger gewichteter Fläche festgesetzt.
Fälligkeit
Der wiederkehrende Ausbaubeitrag 2024 wird gemäß § 12 Abs. 1 der ABS wkB ein Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2024 in Kürze zugestellt werden.
Reudelsterz, 07.11.2025
Thomas Stolz,
Ortsbürgermeister